
Gesetzliches
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg für Altbauten
Warum es das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG) gibt
Wir brauchen heute Lösungen, mit denen wir unsere Energieversorgung für die Zukunft auf eine nachhaltige, sichere Grundlage stellen. Wir wollen dabei die fossilen Energiereserven Öl und Gas schonen und das Klima schützen.
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Sie heizen mit Öl ?
Links im Menüe haben wir für Sie die gängigsten Öl-Heizkessel, als Niedertemperatur oder als Brennwertkessel, aufgeführt.
Diese Angebote sind berechnet für Ihr Ein- bis Zwei-Familienhaus mit einer zu beheizenden Fläche von bis zu 200 m² und wenn die Wärmeabgabe nur aus Heizkörpern besteht.
Angebote mit Heizkörpern und Fußbodenheizung oder nur Fußbodenheizung bzw. größeren Objekten, stellen wir Ihnen selbstverständlich individuell zusammen.
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